Eingereichte Steuererklärungen dienen der Finanzverwaltung dazu, um die steuerlich erheblichen Tatsachen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage und der darauf festzusetzenden Steuern zu ermitteln.
Egal ob Unternehmer, Privatperson oder Verein, wir erstellen die notwendige Steuerklärungen für Sie. Eingehende Steuerbescheide werden von uns geprüft und bei Bedarf, nach Rücksprache mit Ihnen, ein Rechtsbehelf eingelegt.